Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998

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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4569
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4569)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.10.1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4569)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG MV § 8 Abs. 1, 2
    Eigenleistung des Erschließungsträgers für Teile einer Anlage; Verteilsbegriff; tatsächlich entstandene Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließungsplan; Gesamtanlage; Kanalisation; Vorteil; Gleichheitsgrundsatz; Beitragserhebung; Herstellungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Vorhaben- und Erschließungsplanes haben durch die Benutzung der Gesamtanlage (Kanalisation und Klärwerk) denselben Vorteil wie Grundstücke außerhalb des Plangebietes (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris, Rn. 24).

    Einer zusätzlichen Belastung der Grundstückseigentümer im Gebiet eines Vorhaben- und Erschließungsplanes hätte der Bauträger als Erschließungsträger durch den Abschluss einer wirksamen Ablösevereinbarung entgegenwirken können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris, Rn. 25; Blomenkamp , in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 1070 ), was nach - unbestrittener - Auskunft des Vertreters des Beklagten nicht erfolgt ist.

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Ist die Herstellung des Kanalnetzes im Gebiet eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes oder eines Erschließungsvertrages auf Kosten des Erschließungsträgers und nicht auf Kosten der Gemeinde erfolgt, sind die entsprechenden Kosten daher bei der Ermittlung des Aufwandes nach den tatsächlich entstandenen Kosten nicht zu berücksichtigen (so OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.10.1998 - 1 M 17/98 - VwRR MO 1999, 141 ff.; Sauthoff in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 1674 zu § 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Der Vorteilsbegriff ist grundstücksbezogen, der abzugeltende Vorteil ist für das Grundstück in der positiven Veränderung der Erschließungssituation zu sehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch

    Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass hier keine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte vorliegt, denn der Abschluss einer Ablösungsvereinbarung ist für die Beitragspflicht von maßgeblicher rechtlicher Bedeutung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris, Rn. 25; Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1070 ) und damit ein relevantes Unterscheidungskriterium für die Nichtheranziehung (Ablösungsvereinbarung geschlossen) bzw. Heranziehung (Ablösungsvereinbarung nicht geschlossen) bestimmter Grundstücke.
  • VG Schwerin, 12.04.2007 - 4 A 1847/05

    Übernahme der Kosten für die Herstellung leitungsgebundener

    Ist danach Gegenstand des Vertrages die Herstellung von im Vertragsgebiet belegenen Teilen des Kanalsystems als Teil der gemeindlichen Abwasseranlage, ist im Rahmen der Beurteilung der Angemessenheit zu beachten, dass für die Baugrundstücke in diesem Gebiet mit der betriebsfertigen Herstellung der leitungsgebundenen Anlagen kraft Gesetzes nach Maßgabe der einschlägigen landes- und ortsrechtlichen Vorschriften eine (Anschluss-)Beitragspflicht entsteht und dass die Gemeinde zur Erhebung der entsprechenden Beiträge verpflichtet ist, und zwar auch in den Fällen, in denen wie hier die Kosten der Herstellung der leitungsgebundenen Einrichtungen der Abwasserentsorgung im Vertragsgebiet vom Erschließungsträger allein zu tragen sind (st. Rspr. OVG M-V, Beschl. v. 20.10.1998, Az.: 1 M 17/98, veröffentlicht in: KStZ 1999, 134; OVG M-V, Beschl. v. 23.10.1998, Az.: 1 M 22/98, veröffentlicht in: DÖV 1999, 568).

    Dieser Aufwand umfasst die vom Erschließungsträger getragenen Kosten für die Herstellung der leitungsgebundenen Einrichtungen im Vertragsgebiet aber nicht, wenn diese Anlagen, wie hier, kostenfrei auf den Inhaber der öffentlichen Einrichtung übertragen worden sind (OVG M-V, Beschl. v. 20.10.1998, Az.: 1 M 17/98, veröffentlicht in: KStZ 1999, 134; Klausing in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rz.1071).

  • VG Cottbus, 23.09.2014 - 6 K 815/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Diese Beteiligung ist in voller Höhe beitragsfähig (vgl. bereits Urteil der Kammer vom 20. August 2014 - 6 K 211/14 -, zit. nach juris, Rn. 23 ff.; OVG Thüringen, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 -, zit. nach juris;OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, VwRR MO 1999, 141 ff.; Sauthoff in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 1674 zu § 8; Klausing in Driehaus, a. a. O., Rn. 1071 zu § 8; Quaas, BauR 1995, 780 ff. [786]).
  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

    Der abzugeltende Vorteil ist für das Grundstück in der positiven Veränderung der Erschließungssituation zu sehen (OVG Greifswald, Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98 -, juris).
  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

    Das Tatbestandsmerkmal "tatsächlich entstanden" ist einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (st. Rspr. OVG M-V, Beschl. v. 20.10.1998, Az.: 1 M 17/98, veröffentlicht in: KStZ 1999, 134; Beschl. v. 14.05.2001, Az.: 1 L 23/00, zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 25.07.2019 - 3 A 415/17

    Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen; hinreichende Bestimmtheit des Bescheides

    Sie gehören daher zu jenen, denen die Anlage Vorteile im Sinne von § 7 Abs. 1 KAG M-V gewährt, und sind wie diese zu Beiträgen heranzuziehen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 23.10.1998 - 1 M 22/98 -, juris Rn. 10 f.; Beschl. v. 20.10.1998 - 1 M 17/98 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 14.05.2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2023 - 3 LZ 585/18

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag bzgl. Schmutzwasser

    Der mit dem Anschlussbeitrag abzugeltende Sondervorteil besteht nach dem einfachgesetzlichen Vorteilsbegriff des § 7 Abs. 1 KAG M-V in der erstmaligen Herstellung der leitungsgebundenen Erschließung des Grundstücks (OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Mai 2001 - 1 L 23/00 -, juris Rn. 11; Urteil vom 1. April 2014 - 1 L 142/13 -, juris Rn. 70; Beschluss vom 16. März 2022 - 3 LZ 477/18 OVG -, juris Rn. 14) und der damit einhergehenden Erhöhung des Gebrauchswerts des Grundstücks (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 1 L 256/06 -, juris Rn. 28).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.1998 - 1 M 22/98

    Eigenleistung des Erschließungsträgers, Vorteil, Kanalbaubeitrag, Ablösung,

  • VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der

  • VG Greifswald, 05.12.2011 - 3 A 223/10

    Rechtmäßige Erhebung des Schmutzwasseranschlussbeitrags

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4501
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4501)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4501)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 M 17/98 (https://dejure.org/1998,4501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO; Antrag auf Zulassung; Abgabenrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 597
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 2 L 3/07
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07

    Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses

    Dieser Zulassungsgrund erfordert Darlegungen dazu, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifswald, 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 = NordÖR 1998, 113 = SächsVBl. 1998, 274, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2009 - 2 L 3/07

    Ausnahmsweise Eintragung in die Architektenliste wegen "Leistung von besonderer

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Bezogen auf den von der Klägerin ebenfalls geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) wären Darlegungen dazu erforderlich gewesen, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifswald, Beschluss vom 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 = NordÖR 1998, 113 = SächsVBl. 1998, 274, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2009 - 1 L 276/05

    Erfüllung übertragener Aufgaben durch die Kommunen; Ausgleichsanspruch wegen

    Bezogen auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wären Darlegungen dazu erforderlich gewesen, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifwald, Beschluss vom 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 = NordÖR 1998, 113 = SächsVBl. 1998, 274, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2009 - 1 L 375/05

    Befreiung der Gemeinden von der Verwaltungsgebührenpflicht; fiskalisches Handeln

    Bezogen auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wären Darlegungen (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) dazu erforderlich gewesen, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifwald, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09

    Verkürzung der Arbeitszeit in Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2007 - 1 L 270/06

    Schule; Kostenbeitrag für Gegenstände und Materialien; Aufwendungsersatz

    Zwar benennt der Zulassungsantrag die Rechtsfrage als grundsätzlich, ob die Erhebung von Lernmittelbeiträgen i.S.d. § 54 Abs. 2 SchulG M-V durch einen kommunalen Schulträger generell oder zumindest für die Erhebung von Pauschalbeträgen eine kommunale Abgabensatzung voraussetzt oder ob sie in § 54 Abs. 2 SchulG M-V in Verbindung mit der Grenzbetragsverordnung vom 11. Juli 1996 und einem Beschluss der Bürgerschaft über die Höhe des zu erhebenden Pauschalbetrages eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage findet, und behauptet damit, dass deren Klärung im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich und der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. zu diesen Voraussetzungen OVG Greifswald, 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 = NordÖR 1998, 113 = SächsVBL. 1998, 274, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2012 - 1 L 169/09

    Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag; Beitragspflicht; fehlendes dingliches

    Dieser Zulassungsgrund erfordert Darlegungen dazu, dass die Rechtssache in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (OVG Greifswald, 12.02.1998 - 1 M 17/98 -, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2004 - 1 L 197/02

    Anforderungen an die Bezeichnung einer klärungsbedürftigen konkreten Rechtsfrage;

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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97

    Grundstücksanschlußkosten, Rückwirkung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2009 - 2 L 167/06

    Klageerweiterung im Verfahren auf Zulassung der Berufung - Versorgungsabgabe im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2009 - 2 L 115/06

    Mitwirkungsverbot: Beschlussfassung über eine Änderung des Zulassungsverfahrens

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für mikrobiologische Untersuchungen einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.11.1998 - 2 M 105/98

    Schule; Schulwechsel; Wichtiger Grund; Außerschulisches Training; Sport

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2008 - 2 O 127/07

    Rechtsweg bei Kürzung von Bezügen früherer Soldaten

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